Durchführungsbestimmungen

für die Ligen des Wiener Eishockeyverbandes

Wiener Landesliga Elite Liga

für die SAISON 2023 / 2024

Organisation

(1) Die Ligen werden vom WEHV organisiert und in 4 Divisionen - Wiener Elite Liga Ost (WELO), Wiener Landesliga 2 (WLL2), Wiener Landesliga 3 (WLL3) und Wiener Landesliga 4 (WLL4) - durchgeführt.

(2) Der Wettspielreferent der Wiener Elite Liga Ost (WELO) ist Otto Künz. Als Vorsitzender aller Ligen fungiert Andreas Ösze.

(3) Die Wiener Elite Liga Ost wird wie auch die des NÖELV nach IIHF-Regeln und den Meldebestimmungen des ÖEHV abgewickelt.

(4) Spielberechtigung - Es sind grundsätzlich nur beim ÖEHV ordnungsgemäß gemeldete Spieler in dieser Wiener Elite Liga Ost (WELO) spielberechtigt. Ausnahmen nur nach Rücksprache mit Präsident Andreas Ösze und Ligareferent Otto Künz.

Für jene Vereine, die mit einer zweiten Mannschaft an der Meisterschaft teilnehmen wollen, gelten die Bestimmungen des ÖEHV, sofern der WEHV keine anderen Bestimmungen beschließt.

Inhalt

§ 1 Meisterschaftsteilnehmer

§ 2 Teilnahmeverpflichtung

§ 3 Austragungsmodus

§ 4 Meisterschaftstermine

§ 5 Meistertitel

§ 6 Spielberechtigung / Ausrüstung

§ 7 Pflichten des Veranstalters

§ 8 Pflichten der Gastmannschaft

§ 9 Schiedsrichter

§ 10 Wertung

§ 11 Beglaubigung der Wettspiele

§ 12 Nichtantreten einer Mannschaft, Wartezeiten, Spielfähigkeit des Platzes

§ 13 Bestimmungen betreffend Spielerberechtigung

§ 14 Strafen

§ 15 Proteste

§ 16 Schlussbestimmungen

§ 17 Dopingbestimmungen

§ 18 COVID-19 Sonderbestimmungen Version: 1.0 Seite 2 Stand: Jänner 2024 DFSB WELO 2023/ 2024

§1 Meisterschaftsteilnehmer

Nachfolgende Vereine beteiligen sich 2023/24 an der Meisterschaft der Wiener Elite Liga Ost (WELO) des Wiener Landesverbandes:

EC KSV Flowers

EC Vienna-University-Totonka Stockerauer Eissport Verein Union EC Wien

§2 Teilnahmeverpflichtung

Nenngebühr € 250,--

Zurückziehen der Nennung / vorzeitiger Rücktritt vor Meisterschaftsbeginn

Zurückziehung der Nennung zur Teilnahme an der Meisterschaft nach Nennschluss oder der vorzeitige Rücktritt von der Teilnahme an diesem Bewerb zieht nach sich:

1. Strafe nach der Disziplinarordnung des ÖEHV

2. Ersatz des Schadens und der Kosten, die durch dieses Verhalten dem Landesverband oder seinen Mitgliedern entstanden sind.

3. Verwirkung des Rechtes auf Bezug von Subventionen und/oder Vergütungen aller Art.

Unberechtigtes Ausscheiden aus dem Meisterschaftsbewerb

Für Mannschaften, die während des Bewerbes ausscheiden, werden folgende Strafsätze festgesetzt:

1. Mannschaften, die nach Nennungsschluss, aber noch vor Beginn der Meisterschaft ausscheiden € 500,--

2. Mannschaften, die nach Beginn der Meisterschaft ausscheiden € 900,--

Ausländische Spieler

Ab der Saison 2023/24 dürfen unbegrenzt ausländische Spieler (gemäß den Richtlinien des ÖEHV) eingesetzt werden. Wobei sich der Vorstand des WEHV vorbehält, in jedem Einzelfall weitere Spielberechtigungen zu prüfen und freizugeben. Der Präsident des WEHV hat in jedem einzelnen Fall ein Vetorecht, wenn der Spieler (trotz Unterlagen) nicht im Sinne der Ausländerregel des WEHV angemeldet ist. Dasselbe Vetorecht gilt für Ausländer mit Transferkarte.

Folgende Kriterien finden dabei Anwendung (Aufzählung nicht taxativ):

  • • Hauptwohnsitz in Wien und Umgebung (Nachweis: Meldezettel)
  • • Nachweis über Arbeitsplatz oder ähnliche Beschäftigung (Nachweis: Dienstgeberbestätigung, Inskriptionsbestätigung oder ähnliches)

Es ist auf jedenfalls nicht erlaubt, Spieler aus dem Ausland nur für Meisterschaftsspiele zu verpflichteten. Österreichische Staatsbürger, welche eine Transferkarte besitzen, fallen nicht unter die Transferkartenregelung. Version: 1.0 Seite 3 Stand: Jänner 2024 DFSB WELO 2023/ 2024

Spielertausch

  • • Die An- und Abmeldung von Spielern mit nationaler Staatsbürgerschaft, von Transferkartenspielern mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Tauschvorgänge sowie der Abschluss von Spieler- Leihabkommen, sind bis zum 15.12.2023 möglich.
  • • Österreichische- und Transferkarten-Spieler dürfen bis zum Ende der Transferzeit neu angemeldet werden, sofern sie nicht in derselben Liga bereits in der laufenden Saison tätig waren. Solche Spieler dürfen nicht, und zwar auch nicht vor Ende der Transferzeit, angemeldet werden.

§3 Austragungsmodus

Grunddurchgang

Der Grunddurchgang wird in einer eineinhalbfachen Hin/Rückrunde nach Regeln der IIHF 3 x 20 Min. Netto gespielt. Der Sieger erhält 3 Punkte, Verlierer 0 Punkte.

Bei unentschiedenem Spielstand nach Ablauf der regulären Spielzeit erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. Es erfolgt nach einer zweiminütigen Pause ohne Eisreinigung eine fünfminütige „Sudden Victory Overtime“ mit je drei Feldspielern. Es müssen immer mindestens drei Spieler am Eis sein. Sollte der Spielstand danach immer noch gleich sein, erfolgt ein Penaltyschießen nach ÖEHV-Regeln. Der Sieger erhält einen weiteren Zusatzpunkt.

Halbfinale Nach dem Grunddurchgang erfolgt eine Halbfinal Serie – best of three : Im Spiel zwei und drei hat das besser platzierte Team nach dem Grunddurchgang das Heimrecht. Bei unentschiedenen Spielstand nach Ablauf der regulären Spielzeit erfolgt nach einer zweiminütigen Pause ohne Eisreinigung eine fünfminütige Overtime, sollte dann der Spielstand immer noch gleich sein, erfolgt eine gewinnbringende Schüsse Prozedur. Sudden-Victory-Overtimebestimmungen im Anhang. Bei einem notwendigen dritten Spiel erfolgt eine Kostenteilung (Eiszeiten, Schiedsrichter, Zeitnehmung, Sanitäter) zwischen beiden Teams.

Finale bzw. Platzierungsspiel

Die Final/Platzierungsspiele werden im Modus - best of five gespielt: Im Spiel eins, drei, fünf hat das besser platzierte Team nach dem Grunddurchgang das Heimrecht. Bei unentschiedenen Spielstand nach Ablauf der regulären Spielzeit erfolgt nach einer zweiminütigen Pause ohne Eisreinigung eine fünfminütige Overtime, sollte dann der Spielstand immer noch gleich sein, erfolgt eine gewinnbringende Schüsse Prozedur. Sudden-Victory-Overtimebestimmungen im Anhang. Ab dem dritten Spiel erfolgt dann bei jedem Spiel eine Kostenteilung (Eiszeiten, Schiedsrichter, Zeitnehmung, Sanitäter) zwischen beiden Teams

Finale um den Wiener Landesliga Meister der Saison 2023/24 Modus und Spielberechtigung wird bei Bedarf für diese möglichen Finalspiele des WEHV wird noch separat vereinbart. Version: 1.0 Seite 4 Stand: Jänner 2024 DFSB WELO 2023/ 2024

§4 Meisterschaftstermine

Die Reihenfolge der Spiele wird durch den Ligareferenten bestimmt, wobei auf die im Vorfeld zwischen den Vereinen gesondert vereinbarte Verfügbarkeit der Heimspielstätten (Freiluftplätze) Rücksicht genommen werden soll.

Die Auslosung, die Festsetzung der Termine und die Überwachung der Meisterschaftsspiele erfolgt durch den Ligareferenten.

Eine Änderung des Termins bzw. des Spielortes ist nur mit Zustimmung des Ligareferenten möglich. Etwaige - auch kurzfristige - Verschiebungen durch fehlende Eiszeiten in der Steffl Arena können jederzeit sein.

Der Ligareferent wird sich um einen baldigen Ersatztermin bei der Eishallenverwaltung kümmern. Ohne Zustimmung des Ligareferenten vorgenommene Verschiebungen sind für die Wertung unbeachtlich, sodass der MOBA-Referent gemäß § 11 vorzugehen hat.

Sollte durch schlüssige Beweise das Verschulden einer Nichtaustragung durch den MOBA festgestellt worden sein, muss dieser gemäß § 11 vorgehen.

Sollte ein Spiel aus Gründen höherer Gewalt nicht ausgetragen worden sein, muss nach entsprechender Feststellung durch den MOBA-Referenten der Ligareferent einen neuen Termin festlegen. Eine aus Termingründen in Bezug auf generelle Verfügbarkeit der Spielstätte nicht stattfindende Austragung fällt nicht unter höhere Gewalt.

Die Spiele müssen so angesetzt werden, dass sie spätestens mit Betriebsschluss der Spielanlage beendet werden können.

Sollte für ein Nachtragsspiel vom Ligareferenten ein Termin festgelegt worden sein, bis zu welchem das Spiel nachzutragen wäre, und ist es bis zu diesem Termin nicht nachgetragen, wird es in der Tabelle mit 0:5 gewertet.

§5 Meistertitel

Der Sieger bzw. der Zweitplatzierte der Wiener Elite Liga Ost bzw. Wiener Landesliga erhält vom WEHV je 28 Ehrenzeichen. Haben mehr als 28 Spieler an den Wettspielen dieser Meisterschaft teilgenommen, ist der Verein berechtigt, für jene Spieler, welche mindestens an der Hälfte der ausgetragenen Spiele teilgenommen haben, weitere Ehrenzeichen auf eigene Kosten rechtzeitig beim WEHV anzufordern.

§6 Spielberechtigung / Ausrüstung

Spielberechtigt ist jeder bei einem Verein des WEHV bzw. NÖELV gemeldete Spieler.

Das Nenngeld beträgt pro Verein pauschal € 250,-- und ist bis 15.9.2023 auf das Konto des WEHV einzuzahlen. Version: 1.0 Seite 5 Stand: Jänner 2024 DFSB WELO 2023/ 2024

Alle Spieler müssen einen vom IIHF zugelassenen Kopfschutz tragen.

Alle Spieler, welche nach dem 31.12.1975 geboren sind, müssen ein Halbvisier (nach IIHF-Regel) tragen! Alle Nachwuchsspieler müssen zusätzlich einen Vollgesichtsschutz tragen. Dieser muss aufklappbar sein. Spieler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen zusätzlich eine Halskrause tragen.

Nachwuchsspieler sind nur dann spielberechtigt, wenn ein ärztlich bestätigter Tauglichkeitsbefund beim Verein vorliegt. Tauglichkeitsbefunde sollen nicht vor dem 1. Juni des laufenden Jahres datiert sein. Nachwuchsspieler ohne Tauglichkeitsbefund dürfen an keinem Wettspiel teilnehmen. Spieler- und Tormannstöcke können vor oder während eines Spieles vermessen werden.

Alle verwendeten Ausrüstungsgegenstände müssen den vom IIHF festgelegten Normen entsprechen. Beinschoner der Torleute sind von dieser Regelung ausgenommen. Torhüterausnahmegenehmigung: Bei Verhinderung aller eigenen gemeldeten Torleute vor Spielbeginn ist der Einsatz von Torleuten anderer Unterliga-Mannschaften grundsätzlich gestattet.

a) Der geborgte Tormann darf nicht aus einer höheren Liga sein.

b) Der geborgte Tormann darf nicht von seinem Stammteam oder durch die Liga gesperrt sein.

c) Ein Tormann kann maximal für 5 Spiele als Fremdersatz für jeweils ein Team dienen.

d) Der geborgte Tormann muss im Hockeydata-Tormannpool angelegt und aktiviert sein. Seine Statistik wird dem ausborgenden Verein zugeordnet.

e) Die Vereine sind verpflichtet, den nachweislich besten Tormann zu sperren. Zur Beurteilung werden Spiele, Statistiken, sportliche Herkunft und Kenntnis innerhalb der Liga herangezogen.

f) Die Vereine können auch weitere Tormänner gegen diese Regel sperren und damit das Ausborgen untersagen.

g) Die Liga behält sich jederzeitigen Einspruch auf die Nennung des Einser-Tormannes vor.

h) Hat ein Tormann bis zum 15.12. der jeweiligen Saison (Transferschluss nach §4 (4))

mehr Spiele als der gesperrte erste Torhüter, wird er seitens der Liga ebenfalls für künftiges Ausborgen gesperrt.

i) Neuzugänge zwischen Nenn- und Anmeldeschluss müssen der Liga zur Kenntnis gebracht werden, um über den „Ausborgestatus“ zu entscheiden. Ansonsten sind sie automatisch gesperrt.

j) Ist der eigene Torhüter zu Spielbeginn noch nicht anwesend und ein Torhüter aus dem Pool startet, so muss der eigene Torhüter unverzüglich nach dem Eintreffen eingewechselt werden. Der eigene Torhüter darf in diesem Fall nicht die Backup-Rolle einnehmen.

Der Pool-Torhüter darf auf der Spielerbank platznehmen und nur bei einer Verletzung des eigenen Torhüters, welche eine Rückkehr zum Spiel ausschließt, sowie bei einem Restausschluss wieder zum Einsatz kommen.

§7 Pflichten des Veranstalters

Dem Veranstalter obliegen die Vorbereitung und die administrative Durchführung der Spieler. Er ist für die Aufstellung eines entsprechenden Ordnerdienstes samt Zeitnehmung verantwortlich. Die Strafbank besetzt jedes Team selbst mit je einer Person. Version: 1.0 Seite 6 Stand: Jänner 2024 DFSB WELO 2023/ 2024

Bei allen Meisterschaftsspielen sollte im eigenen Interesse des Veranstalters zumindest ein ausgebildeter Sanitäter (mit Notfallsausbildung) vor Ort anwesend sein. Die Termine (Ort und Zeit) der Meisterschaftsspiele werden seitens des Ligareferenten eingeteilt, eine gesonderte Verständigung durch den Heimverein hat daher nicht zu erfolgen.

Findet ein Spiel zufolge höherer Gewalt nicht statt, so hat der anreisende Verein gegenüber dem Veranstalter kein Recht auf Kostenersatz. Den Schiedsrichtern sind in diesem Falle die Reisekosten zu ersetzten. In Streitfällen obliegt die Entscheidung dem Vorstand des Wiener Landesverbandes.

Wird ein Spiel abgesagt, so sind davon sofort der zuständige Ligareferent, der Gegner und der Besetzungsreferent zu verständigen. Erfolgt die Absage weniger als sechs Stunden vor dem festgesetzten Spieltermin und ist die zeitgerechte Mitteilung nicht durch höhere Gewalt verhindert worden, so hat der Veranstalter dem reisenden Verein und den Schiedsrichtern diese Kosten zu ersetzen.

Bei Streitigkeiten über diese Kosten entscheidet der Vorstand des Wiener Landesverbandes.

Der Veranstalter hat die Fahrtkosten, das Taggeld und die Schiedsrichtergebühr für die Schiedsrichter zu tragen und vor Spielbeginn zu entrichten. Ausnahme siehe Austragungsmodus.

Die Teams haben mindestens 30 Minuten vor WarmUp das zur Verfügung gestellte PreGame Formular – adaptiert (jedoch nur linker Teil – teilnehmende Spieler samt richtiger Dressnummer – Nichtspielende durchstreichen – Kennzeichnung GK – C – A) mit Unterschrift des jeweiligen Teamverantwortlichen dem anwesenden Punkterichter zu übergeben.

Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Mannschaften zeitgerecht auf das Eis gerufen werden.

Die Aufwärmzeit darf maximal 15 Minuten betragen.

Die Drittelpausen haben 15 Minuten zu betragen. Die Mannschaften sind nach Ablauf von 12 Minuten auf das Eis zu rufen. Wenn es die Umstände es erfordern sind auch kürzer Pausen erlaubt.

Es sind vom Veranstalter mindestens 2 Off Ice Offizielle (Zeitnehmer, Punkterichter) für die Abwicklung des Meisterschaftsspiels vorgeschrieben. In der Steffel Arena werden die notwenigen Zeitnehmer, Punkterichter automatisch vom ZN-Team Wien gestellt. Sollten weniger als zwei Off Ice Offizielle zzgl. je ein Strafbankbetreuer auf beiden Strafbänken anwesend sein, darf der Schiedsrichter das Spiel nicht anpfeifen.

§8 Pflichten der Gastmannschaft

Ist dem reisenden Verein keine Verständigung über das Spiel gemäß § 7 zugegangen und bringt eine (telefonische) Anfrage beim Ligareferenten bzw. am Veranstaltungsort auch keine Klärung, so hat der anreisende Verein bei einer angenommenen Spielzeit von 20:00 h zu dem laut Ausschreibung vorgesehenen Spiel anzutreten. Alle aus einem solchen Versäumnis entstandenen Kosten hat der Veranstalter zu tragen.

Absagen des reisenden Vereines, mit Ausnahme von höherer Gewalt, ziehen Punkteverlust und Ersatz nachgewiesener Kosten des Veranstalters nach sich. Verspätetes Eintreffen zufolge von Verkehrsverhältnissen, Unfällen usw. können nicht als höhere Gewalt gewertet werden; desgleichen kann auch das Fehlen von Spielern nicht als höhere Gewalt angesehen werden. Version: 1.0 Seite 7 Stand: Jänner 2024 DFSB WELO 2023/ 2024

§9 Schiedsrichter

Schiedsrichter für das einzelne Wettspiel werden von dem zuständigen Besetzungsreferenten besetzt. Die Verantwortung der rechtzeitigen SR-Besetzung (siehe Referee-Manager) obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Heimverein – Ligareferent Otto Künz wird jedoch im Zuge der laufenden Spielterminplanung auch gleichzeitig die Schiedsrichter via Besetzungsreferent bestellen. Meisterschaftsspiele dürfen nur von lizenzierten Schiedsrichtern geleitet werden. Nominierte Schiedsrichter sind zu akzeptieren.

Tritt eine Mannschaft wegen Ablehnung des Schiedsrichters nicht an, so wird das Spiel mit 5:0 für den Gegner beglaubigt. Darüber hinaus behält sich der Landesverband das Recht vor, weitere Strafen zu verhängen.

Werden vier Schiedsrichter nominiert und erscheinen nur drei, so ist das Spiel von den drei verbleibenden Schiedsrichtern zu leiten. Ist nur ein (oder zwei) Schiedsrichter erschienen und kann innerhalb von 10 Minuten, gerechnet vom Beginn der offiziellen Spielzeit, kein weiterer Schiedsrichter gefunden werden, so ist eine Neuaustragung des Spieles anzusetzen.

Der Schiedsrichter hat den Spielbericht und das zur Verfügung gestellte PreGame Formular zu kontrollieren. Er ist für die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht verantwortlich. Der Schiedsrichter hat dafür zu sorgen, dass auf der Spielerbank im Dress nur solche Spieler anwesend sind, wie sie im Spielbericht eingetragen sind. Am Spiel dürfen nur solche Spieler teilnehmen, welche zu Spielbeginn am Spielbericht aufscheinen.

Der Schiedsrichter hat am Ende des Spieles gemeinsam mit dem anwesenden Punkterichter am Laptop den Spielbericht auf Richtigkeit zu überprüfen und im Anschluss muss der Spielbericht vom Punkterichter im Hockeydata-System hochgeladen werden. Somit ist der Spielbericht zur Gänze abgeschlossen. Änderungen können nur vom Ligareferenten im Nachhinein richtiggestellt werden. Jedes Team bekommt nachdem Spiel einen vom Schiedsrichter unterschriebenen Spielbericht unaufgefordert ausgefolgt.

§10 Wertung

Meisterschaftsspiele werden wie folgt gewertet:

  • • Sieg in reguläre Spielzeit: 3 Punkte
  • • Unentschieden: jedes Team erhält je 1 Punkt
  • • Overtime/Penaltyschießen: Sieger erhält noch 1 Punkt dazu
  • • Niederlage 0 Punkte

Regeln für die Platzierung bei Punktegleichheit:

Haben zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Punktezahl, dann wird die Platzierung durch die Resultate, die diese Mannschaften in den Spielen gegeneinander erzielt haben, entschieden. Hierbei wird nach folgenden Kriterien vorgegangen:

1. Nach der Punktezahl.

2. Nach der Tordifferenz

3. Nach der Anzahl der geschossenen Tore

4. Nach der Tordifferenz aus allen Spielen der Meisterschaft

5. Nach der Anzahl der geschossenen Tore aus allen Spielen der Meisterschaft.

Version: 1.0 Seite 8 Stand: Jänner 2024 DFSB WELO 2023/ 2024

§11 Beglaubigung der Wettspiele

Die Beglaubigung wird auf Grund der Spielberichte vorgenommen.

In folgenden Fällen sind Wettspiele nicht mit dem erzielten Resultat zu beglaubigen:

  • • Ein Verein tritt nicht an: 5:0 für den Gegner und € 500,-- Geldstrafe
  • • Ein Verein tritt zum Rückspiel nicht an: Entweder 5:0 für den Gegner oder falls beim ersten Spiel eine höhere Tordifferenz erzielt wurde, so wird diese um ein Tor erhöht und € 500,-- Geldstrafe
  • • Beide Vereine treten nicht an: 0:5 gegen beide und je € 250,-- Geldstrafe
  • • Der Veranstalter hält den Spieltermin nicht ein: 5:0 für den Gegner und € 250,-- Geldstrafe
  • • Eine Mannschaft tritt ab oder das Spiel wird aus Verschulden einer Mannschaft abgebrochen: 5:0 für den Gegner, falls die tatsächlich erzielte Tordifferenz nicht günstiger ist.
  • • Beide Mannschaften treten ab oder das Spiel wird aus Verschulden beider Mannschaften abgebrochen: 0:5 gegen beide.
  • • Erstreben unerlaubter Vorteile (Einsatz von nicht berechtigten Spielern usw.): 5:0 für den Gegner, falls das tatsächlich erzielte Ergebnis nicht besser war.
  • • Abbruch eines Spieles ohne Verschulden eines Vereines: Neuaustragung.
  • • Wurden bereits zwei volle Spieldrittel gespielt, kann ein Nachtragsspiel angeordnet werden. Bei einem Nachtragsspiel muss ein volles Spieldrittel unter Übernahme des Ergebnisses zum Zeitpunkt des Spielabbruches ausgetragen werden. Bei der Durchführung eines solchen Nachtragsspieles sind nur solche Spieler spielberechtigt, die am Tage des nicht vollendeten Spieles am Spielbericht aufgeschienen sind. Wird ein Spiel wenige Minuten vor Schluss abgebrochen und kann in den fehlenden Minuten nach menschlichem Ermessen die bis dahin führende Mannschaft den Sieg nicht mehr verlieren, kann das Spiel mit dem beim Abbruch bestehendem Resultat beglaubigt werden. Bei Neuaustragung eines Spieles sind alle Spieler spielberechtigt, die zu diesem Zeitpunkt für den Verein spielberechtigt sind.
  • • Ein oder beide Vereine sind gesperrt: 0:5 gegen den gesperrten Verein.
  • • In allen voran genannten Fällen kann der MOBA-Referent von einer Strafverifizierung absehen und eine Neuaustragung anordnen, wenn nach dem Bericht des Ligareferenten die Strafverifizierung wesentlichen nachteiligen Einfluss auf die Meisterschaftschancen eines unbeteiligten dritten Vereines haben könnte.
  • • Scheidet ein Verein aus der Meisterschaft aus, so sind bei Meisterschaftsbewerben mit einfacher Hin- und Rückrunde alle Resultate des ausscheidenden Vereines zu streichen. Bei einem Ausscheiden nach Beendigung des zweiten Durchgangs, werden die Resultate des ersten und zweiten Durchgangs mit den erzielten Resultaten berücksichtigt.
  • • Sollte ein Verein keine Off Ice Offizielle für die Spielabwicklung bereitstellen können, so ist das Spiel nicht anzupfeifen und wird mit 0:5 für den Gastverein gewertet.

§12 Nichtantreten einer Mannschaft, Wartezeiten, Spielfähigkeit des Platzes

Die Wartezeit beträgt 15 Minuten. Sind dann nicht mindestens 7 Spieler inkl. Tormann angetreten, gilt das Spiel als nicht angetreten. Ausnahme: Bei Verspätung infolge höherer Gewalt ist die Wartezeit auf eine Stunde zu erstrecken; in diesem Fall ist eine telefonische Meldung an die Heimmannschaft erforderlich.

Ist das Spielfeld anderweitig in Anspruch genommen oder muss mit dem Betreten wegen Eisaufbereitung oder anderer Arbeiten zugewartet werden, müssen Gegner und Schiedsrichter jedenfalls warten, bis das Spiel beginnen kann. Hierbei ist auf das Spielende innerhalb der Betriebszeit der Anlage Bedacht zu nehmen.Sollte die Spielfähigkeit des Platzes fraglich sein, haben beide Mannschaften jedenfalls so lange zu warten, bis der Schiedsrichter eine Entscheidung über die Spielfähigkeit des Platzes getroffen hat. Version: 1.0 Seite 9 Stand: Jänner 2024 DFSB WELO 2023/ 2024

Sollte die Gastmannschaft zu einem Spiel nicht antreten, so trägt die Gastmannschaft die nichtstornierbaren Kosten der Heimmannschaft.

§13 Bestimmungen betreffend Spielerberechtigung (Spielerlaubnis)

nehmen.Sollte die Spielfähigkeit des Platzes fraglich sein, haben beide Mannschaften jedenfalls so lange zu warten, bis der Schiedsrichter eine Entscheidung über die Spielfähigkeit des Platzes getroffen hat. Version: 1.0 Seite 9 Stand: Jänner 2024 DFSB WELO 2023/ 2024

Sollte die Gastmannschaft zu einem Spiel nicht antreten, so trägt die Gastmannschaft die nichtstornierbaren Kosten der Heimmannschaft.

§13 Bestimmungen betreffend Spielerberechtigung (Spielerlaubnis)

Das Antreten eines Spielers ohne Freischaltung vom WEHV im MyTeam hat für die betroffene Mannschaft lediglich eine Bestrafung nach der Disziplinarordnung zur Folge.

Der Spieler darf, wenn er kurz vor dem Spiel vom WEHV (Otto Künz) noch freigeschalten wurde, am Spiel teilnehmen.

Spieler, denen die Spielberechtigung wegen einer begangenen Regelwidrigkeit entzogen wurde, sind bis zur Entscheidung der MOBA für kein weiteres Spiel spielberechtigt.

Spieler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen einen gültigen ärztlichen Tauglichkeitsbefund haben. Ist ein solcher nicht vorhanden, kann dieser Spieler im MyTeam vom ÖEHV nicht freigeschalten werden.

§14 Strafen

Alle Strafen, welche in der Wiener Meisterschaft anfallen, werden auch auf die Wiener Eishockey Liga Ost übertragen und umgekehrt. Spieler, die nur in der WELO gemeldet sind, werden ihre Strafen auch nur in dieser Liga absitzen. Ein Anrechnen auf die Wiener Meisterschaft ist nicht möglich.

Spieldauerdisziplinarstrafen und Matchstrafen wurden im neuen Regelbuch nahezu gleichgesetzt. Beim WEHV und dieser Liga gilt die bisher gewohnte Regelung. Die zweite SPD = ein Spiel Sperre bzw. Matchstrafe = mind. ein Spiel Sperre.

Bei physischem Kontakt mit Spiel-Offiziellen oder Zuschauern ist (abweichend vom IIHF-Regelbuch) zwingend eine Matchstrafe zu verhängen.

§15 Proteste

Hinsichtlich der Erhebung von Protesten wird auf die Disziplinarordnung des ÖEHV verwiesen.

§16 Schlussbestimmungen

Die Bestimmungen der vorliegenden Meisterschaftsausschreibung gelten in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des ÖEHV und der Disziplinarordnung des ÖEHV. Des Weiteren ist es der MOBA des WEHV möglich, Spieler und Funktionäre, Betreuer usw. für folgende Bereiche der Eishalle zu sperren.

Sperre zum

  • • Betreten der kompletten Strafbank.
  • • Betreten der Spielerbank.
  • • Betreten der Kabinen der Mannschaften und Schiedsrichter.
  • • Betreten des Kabinengangs der jeweiligen Halle.

Version: 1.0 Seite 10 Stand: Jänner 2024 DFSB WELO 2023/ 2024

Dies alles gilt für mindestens eine Stunde vor dem Spiel bis einschließlich eine Stunde nach dem jeweiligen Spiel.

In allen diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen, steht dem Vorstand des Landesverbandes Wien das Recht der Auslegung und Entscheidung zu.

§17 Dopingbestimmungen

Es wird darauf hingewiesen, dass für alle Vereine im ÖEHV und WEHV generell Doping Verbot besteht

§ 18 COVID-19 Sonderbestimmungen

Hinsichtlich der Präventionsmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 sind die jeweils geltenden Bestimmungen und Verordnungen der Österreichischen Bundesregierung sowie der lokalen Behörden zu beachten. Zudem sind die ÖEHV-Covid-19 Annex einzuhalten. Der WEHV behält sich das Recht vor, den Spielmodus einzelner Meisterschaften während der Saison abzuändern, sollte dies aufgrund der Covid-19 Pandemie erforderlich sein.

Jeder Verein ist für die Überprüfung und Einhaltung der gültigen Regelungen seiner Mannschaft selbst verantwortlich. Es ist eine genaue Tabelle (contact tracing) zu führen. Falls ein positiver Corona Fall nachgewiesen worden ist, müssen umgehend alle Teilnehmer und der Verband informiert werden.

Der Vorstand des WEV

Ösze Andreas

Präsident des WEHV